Rechtwidrige Verhüttelung !?

Bereits im Jahr 2008 fasste der Eichgrabener Gemeinderat unter Bürgermeister Groiss den einstimmigen Beschluss, dass u.a. auf einer Kleinstparzelle (700 m²) maximal ein Wohngebäude (Haus) mit max. 2 Wohneinheiten (Wohnungen) errichtet werden darf.
Dies mit dem Ziel Eichgraben vor einer kleinkarierten Verhüttelung zu bewahren.                   Beispiel………….click auf das Bild zum Vergrößern

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